Vortrag „Vollmacht und Verfügungen“

Selbstbestimmt mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Rund 75 Prozent der Bevölkerung haben keine Patientenverfügung (Forsa 2014), an die 90 Prozent keine Vorsorgevollmacht. Der einzige Weg, im Betreuungsfall selbstbestimmt zu bleiben, sind rechtskonforme Gesamtvollmachten mit Verfügungen, so der Versicherungsfachwirt Georg Batshoun, Geschäftsstellenleiter der ZURICH Versicherung München Ost Waldperlach. Zusammen mit dem Verein Unternehmer Waldperlach e.V. fand ein Vortrag zu diesem Thema am Mittwochabend den 15. Juni im Leiberheim in Waldperlach statt.

Jeder, auch junge Menschen, können durch Krankheit oder Unfall in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich und selbst bestimmend regeln zu können. In diesem Fall wird ein Anderer über das „Ob“ und „Wie“ bezüglich ihrer persönlichen Angelegenheiten entscheiden. Das betrifft medizinische Maßnahmen genauso wie Vermögensangelegenheiten oder Handlungen im geschäftlichen Bereich. Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch: „Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag (Eigene Anordnung oder Betreuungsverfügung, der Autor) oder von Amts wegen (keine Vollmacht, der Autor) einen Betreuer (§ 1896 Abs. 1, Satz 1 BGB).

Ohne Vollmacht „entmündigt“ und fremdbestimmt

Immer wieder diskutieren Betroffene, Experten und Journalisten zum Thema „Betreuung und Vollmachten“ im Fernsehen. Das Thema bewegt. TV-Sender berichten von Missbrauch durch Fremde oder die Gängelung und Überforderung nahestehender amtlich eingesetzter Betreuer, wie Ehepartner oder Eltern erwachsener Kinder, durch das Rechtssystem. Den Schaden haben unter Betreuung Stehende und deren Angehörige. Die zentrale Frage, ob Berufsbetreuer zu viel Macht haben, ist nicht geklärt, so Experten. Es gibt integre und engagierte Berufsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer, und es gibt die schwarzen Schafe - wie überall. 

Mit Vollmachten selbstbestimmt

Nur mit rechtskonformen Vollmachten bleiben die Menschen im Betreuungsfall selbstbestimmt. Im Betreuungsrecht heißt es unter Paragraph 1896, Absatz 2 „Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können.“ Dafür kann man rechtlich vorsorgen, indem man eine rechtskonforme Vorsorgevollmacht ausfertigen lässt. Daran sollte man rechtzeitig denken, denn der Betreuungsfall kann auch in jungen Jahren durch Unfall oder Krankheit eintreten. Auch wenn Betreuung nur zeitweise notwendig wird, ist es sinnvoll, diese Zeit durch eine Vollmacht mit einer Person eigener Wahl geregelt zu wissen.

Tipps und Hilfestellung

Gerne steht der Verein Unternehmer Waldperlach e.V. allen Waldperlacher Bürgern mit Tipps und Rat zur Verfügung. Das Zusammenführen von Interessenten und Experten sehen wir als eine  unserer vornehmsten Aufgaben und somit kann die Aufklärungsarbeit direkt beim Interessenten vor Ort durchgeführt werden.